AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: August 2026
01
Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Instandsetzungs-, Wartungs- und Prüfarbeiten an Kraftfahrzeugen und deren Bauteilen zwischen dem MyCarDesign Kfz-Meisterbetrieb, Pappelallee 10, 22089 Hamburg (nachfolgend „Werkstatt“) und dem Auftraggeber.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Werkstatt stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
- Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
02
Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
- Die Darstellung von Leistungen auf dieser Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage.
- Mit dem Absenden einer Anfrage über das Formular, per E-Mail, Telefon oder Messenger kommt noch kein Vertrag zustande. Die Werkstatt bestätigt den Eingang der Anfrage und meldet sich zur Abstimmung des weiteren Vorgehens.
- Der Werkvertrag kommt erst durch die ausdrückliche Auftragserteilung des Auftraggebers und deren Annahme durch die Werkstatt zustande. Die Auftragserteilung kann in Textform, mündlich oder durch Übergabe des Fahrzeugs zur Ausführung der besprochenen Arbeiten erfolgen.
- Angaben zu Reparaturdauer, Umfang und Kosten, die vor der technischen Prüfung des Fahrzeugs gemacht werden, sind unverbindliche Einschätzungen auf Grundlage der übermittelten Informationen.
03
Befundung und Kostenvoranschlag
- Der tatsächliche Umfang eines Motorschadens lässt sich in der Regel erst nach Zerlegung und Vermessung der betroffenen Bauteile abschließend beurteilen.
- Wünscht der Auftraggeber einen Kostenvoranschlag, wird dieser gesondert vereinbart. Ob und in welcher Höhe die Erstellung des Kostenvoranschlags vergütet wird, wird vor Beginn der Arbeiten festgelegt. Wird der Auftrag auf Grundlage des Kostenvoranschlags erteilt, kann eine vereinbarte Vergütung auf den Werklohn angerechnet werden.
- Ein Kostenvoranschlag ist eine fachliche Einschätzung des voraussichtlichen Aufwands und keine verbindliche Preisgarantie, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Zeigt sich während der Ausführung, dass der ursprünglich veranschlagte Aufwand wesentlich überschritten wird, informiert die Werkstatt den Auftraggeber unverzüglich und holt dessen Zustimmung zum weiteren Vorgehen ein.
04
Fahrzeugannahme, Hol- und Bringservice
- Bei Übergabe des Fahrzeugs sind Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I sowie alle für die Arbeiten erforderlichen Unterlagen und Schlüssel bereitzustellen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Übergabe persönliche Gegenstände aus dem Fahrzeug zu entfernen. Für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
- Im Rahmen des angebotenen Hol- und Bringservice kann das Fahrzeug innerhalb eines Umkreises von 300 Kilometern kostenfrei abgeholt und zurückgebracht werden. Der Umfang und die Voraussetzungen werden im Einzelfall vorab abgestimmt.
- Kommt ein Auftrag nach Abholung des Fahrzeugs nicht zustande, kann die Werkstatt die tatsächlich entstandenen Transportkosten in Rechnung stellen, sofern dies zuvor vereinbart wurde.
05
Ausführung der Arbeiten und Ersatzteile
- Die Werkstatt führt die Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik und den Vorgaben des Fahrzeugherstellers aus.
- Die Werkstatt ist berechtigt, Teilleistungen durch fachlich geeignete Dritte ausführen zu lassen, etwa bei Instandsetzungsarbeiten an Zylinderköpfen oder Kurbelwellen.
- Es werden Neuteile, Originalteile oder gleichwertige Teile verwendet. Der Einsatz von Austausch- oder Aufarbeitungsteilen wird vorab abgestimmt.
- Ausgetauschte Altteile werden auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers herausgegeben, sofern dem keine gesetzlichen Vorschriften, Rückgabepflichten gegenüber Lieferanten oder Entsorgungsvorgaben entgegenstehen. Ohne entsprechenden Wunsch werden Altteile nach Abschluss des Auftrags fachgerecht entsorgt.
- Die Instandsetzung eines Motors setzt voraus, dass die betroffenen Bauteile technisch aufarbeitbar sind. Stellt sich während der Prüfung heraus, dass eine Instandsetzung technisch nicht sinnvoll ist, wird der Auftraggeber informiert und über Alternativen wie einen Austauschmotor beraten.
06
Fertigstellung, Abnahme und Abholung
- Angegebene Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen durch Lieferengpässe bei Ersatzteilen oder durch erst während der Arbeiten erkennbare Zusatzschäden berechtigen die Werkstatt zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungszeit.
- Die Werkstatt zeigt die Fertigstellung an. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb einer angemessenen Frist abzunehmen und abzuholen.
- Holt der Auftraggeber das Fahrzeug nach Ablauf einer gesetzten angemessenen Frist nicht ab, kann die Werkstatt ein ortsübliches Standgeld berechnen. Die Höhe wird vorab mitgeteilt.
07
Preise und Zahlungsbedingungen
- Sämtliche Preise verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Vergütung ist nach Abnahme und Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Bei Aufträgen mit erheblichem Materialeinsatz, insbesondere bei Austauschmotoren, kann eine angemessene Anzahlung vereinbart werden.
- Die Werkstatt akzeptiert die im Betrieb ausgewiesenen Zahlungsarten. Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
08
Eigentumsvorbehalt und Werkunternehmerpfandrecht
- Eingebaute Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Werkstatt, soweit sie nicht durch den Einbau wesentlicher Bestandteil des Fahrzeugs geworden sind.
- Der Werkstatt steht wegen ihrer Forderungen aus dem Auftrag ein gesetzliches Pfandrecht an dem in ihren Besitz gelangten Fahrzeug des Auftraggebers zu (§ 647 BGB).
09
Mängelansprüche
- Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelhaftung beim Werkvertrag.
- Gegenüber Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwei Jahre ab Abnahme. Gegenüber Unternehmern beträgt sie ein Jahr ab Abnahme.
- Bei einem Mangel hat die Werkstatt zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Die Nacherfüllung erfolgt am Betriebssitz der Werkstatt, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird.
- Von der Mängelhaftung ausgenommen sind Schäden, die auf natürlichem Verschleiß, unsachgemäßer Behandlung, Überbeanspruchung, Eingriffen Dritter oder auf vom Auftraggeber beigestellten Teilen beruhen.
- Verwendet der Auftraggeber selbst beigestellte Teile, übernimmt die Werkstatt für diese Teile keine Gewähr. Die Haftung für die fachgerechte Ausführung der Einbauarbeiten bleibt unberührt.
10
Haftung
Die Werkstatt haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Ferner haftet sie unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
- Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
- Für Datenverluste an Fahrzeugsteuergeräten, die im Rahmen erforderlicher Arbeiten entstehen, wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet. Der Auftraggeber wird auf entsprechende Risiken vorab hingewiesen, soweit sie erkennbar sind.
11
Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.
Wird ein Auftrag im Betrieb der Werkstatt unter gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien erteilt, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
12
Streitbeilegung
- Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, erreichbar unter ec.europa.eu/consumers/odr.
- Die Werkstatt ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
13
Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts gewährte Schutz nicht entzogen wird.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
14
Anbieter
Betrieb MyCarDesign Kfz-Meisterbetrieb
Anschrift Pappelallee 10
22089 Hamburg
22089 Hamburg
Telefon 040 466 370 52
Mobil +49 (0) 176 315 130 38
E-Mail info@motorhafen.de